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   BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00   

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https://dejure.org/2000,19753
BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00 (https://dejure.org/2000,19753)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - 2 AR 63/00 (https://dejure.org/2000,19753)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 2 AR 63/00 (https://dejure.org/2000,19753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung - Widerruf - Zuständigkeit - Gericht - Justizvollzugsanstalt - Strafvollstreckungskammer - Vollstreckung - Freiheitsstrafe

  • Judicialis

    StPO § 462 a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462 a Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2000 - 2 ARs 120/00

    Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen über Strafaussetzung zur

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00
    2 ARs 120/00 2 AR 63/00.
  • BGH, 19.09.1986 - 2 ARs 206/86
    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 2 AR 63/00
    Für die Entscheidung über den Widerruf der mit dem Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 11. Juni 1996 bewilligten Strafaussetzung ist mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel zur Verbüßung einer anderen Strafe ab dem 31. März 1999 die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Berlin zuständig geworden (§ 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO); daran ändert es nichts, daß vor diesem Zeitpunkt schon das Amtsgericht Halle-Saalkreis als Gericht des ersten Rechtszuges mit der Widerrufsfrage befaßt war: gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszugs hat die Strafvollstreckungskammer, sobald eine Freiheitsstrafe vollstreckt wird, stets den Vorrang (BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 2 m.w.N.).
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